Allgemeine Verkaufsbedingungen (AGB)
Der Missfelder-Marschall GbR
Am Wald 1, 55595 Mandel
Stand: 06/2021
§ 1 Allgemeines und Geltungsbereich
1.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen der Firma Missfelder-Marschall GbR und sämtlichen und damit zusammenhängenden Rechtsbeziehungen.
2.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Firma Missfelder-Marschall GbR gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma Missfelder-Marschall GbR abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, die Firma Missfelder-Marschall GbR hat zusätzlich ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
3.
Alle von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen Firma Missfelder-Marschall GbR abweichende Vereinbarungen, die zwischen Firma Missfelder-Marschall GbR und dem Kunden getroffen werden, sind in einem Vertrag schriftlich niederzulegen. Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen der Dienstleistungsvereinbarung sowie Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung dieser Schriftformklausel.
4.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Firma Missfelder-Marschall GbR gelten gegenüber Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen auch für sämtlichen künftigen Geschäfte mit dem Kunden. Im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Kunden werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Firma Missfelder-Marschall GbR auch Bestandteil des Vertrages, wenn im Einzelfall kein ausdrücklicher Hinweis auf die Einbeziehung erfolgt.
§ 2 Angebotsunterlagen, Auftrag
1.
Sämtliche von Firma Missfelder-Marschall GbR angegebenen Angebote, unabhängig von der Form, in der sie dem Kunden zur Verfügung gestellt werden, sind, soweit nicht schriftlich anders vereinbart, unverbindlich.
2.
Die Bestellung des Kunden ist ein verbindliches Angebot, an das er zwei Wochen gebunden ist. Aufträge des Kunden gelten als angenommen, wenn sie durch die Firma Missfelder-Marschall GbR durch eine schriftliche Auftragsbestätigung bestätigt werden.
3.
Ist der Kunde Unternehmer, so ist im Zweifel der Inhalt der schriftlichen Auftragsbestätigung der Firma Missfelder-Marschall GbR maßgebend, wenn der Kunde nicht unverzüglich widersprochen hat.
4.
Mündliche Nebenabreden oder Zusicherungen seitens Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen Firma Missfelder-Marschall GbR, die über den schriftlichen Auftrag hinausgehen, sind nur wirksam, wenn sie schriftlich durch Firma Missfelder-Marschall GbR bestätigt worden sind.
5.
An Abbildung, Zeichnung, Berechnung und sonstigen Unterlagen, die der Kunde im Rahmen der Geschäftsbeziehung mit der Firma Missfelder-Marschall GbR erhält, behält sich Firma Missfelder-Marschall GbR Eigentums- und Urheberrechte vor.
6.
Alle im Zusammenhang mit Unterlagen (Kataloge, Broschüren, Angebote etc.) von der Firma Missfelder-Marschall GbR eventuell verwendeten Begriffe (insbesondere „zugesicherte Eigenschaften“, „garantierte Leistung“, „garantieren“, „Garantie“ etc.) verstehen sich nicht als Beschaffenheitsgarantie im Sinne der §§ 443, 444, 639 BGB. Die getroffenen Äußerungen stellen stets eine Beschreibung der vereinbarten Beschaffenheit und Leistungscharakteristika dar, ohne dass damit eine Beschaffenheitsgarantie im Sinne der Gesetzesbestimmung abgegeben wird. Die Firma Missfelder-Marschall GbR haftet nicht für Werbeaussagen Dritter. insbesondere Werbeaussagen von Herstellern oder deren Gehilfen.
§ 3 Ausführungsfristen
Verbindliche Ausführungsfristen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Firma Missfelder-Marschall GbR.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
1.
Wenn nichts anderes vereinbart, gelten die Preise der Firma Missfelder-Marschall GbR. Alle von Firma Missfelder-Marschall GbR genannten Preise verstehen sich im Zweifel in der Währung Euro und ohne Mehrwertsteuer. Im Zweifel gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses zugänglichen Preislisten und Stundensätze der Firma Missfelder-Marschall GbR. Vom Kunden veranlasste Änderungen und/oder Erweiterungen des Auftragsumfangs werden durch die Firma Missfelder-Marschall GbR gesondert berechnet.
2.
Die Gewährung von Zahlungszielen, Nachlässen und Skonti bedarf der ausdrücklichen Vereinbarung.
3.
Leistungen des Kunden erfüllungshalber werden nur bei entsprechender schriftlicher Vereinbarung angenommen.
4.
Gutschriften über Wechsel und Schecks erfolgen vorbehaltlich des Eingangs abzüglich der Auslagen mit Wertstellung des Tages, an dem die der Firma Missfelder-Marschall GbR über den Wert verfügen kann.
5.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Eventuell vereinbarte Skonti werden nicht gewährt, soweit sich der Kunde mit der Bezahlung früherer Leistungen der Firma Missfelder-Marschall GbR in Verzug befindet.
6.
Die Aufrechnung gegen Forderungen der Firma Missfelder-Marschall GbR ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Der Kunde kann sein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn und soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
7.
Der Kunde darf Ansprüche und Rechte aus dem Vertragsverhältnis nur mit schriftlicher Zustimmung der Firma Missfelder-Marschall GbR abtreten oder an Dritte – auch sicherungshalber – übertragen oder verpfänden.
§ 5 Gewährleistung
1.
Der Erfolg von Maßnahmen zur Schädlingsbekämpfung hängt von einer Vielzahl von Umständen ab, die Firma Missfelder-Marschall GbR nicht beeinflussen kann (z.B. Art, Wachstumsstadium, Wiedereinschleppung von Schädlingen und Beschaffenheit befallener Flächen, Witterung und Umgebungstemperatur). Maßnahmen zur Schädlingsbekämpfung beseitigen nicht die Ursachen des Schädlingsbefalls.
2.
Wenn nicht ausdrücklich anderes vereinbart ist, beschränkt sich die Leistungspflicht von Firma Missfelder-Marschall GbR aus den vorgenannten Gründen auf die fachgerechte Durchführung der Maßnahmen nach den anerkannten Regeln der Schädlingsbekämpfung. Das Vertragsverhältnis unterliegt grundsätzlich dem Dienstleistungsrecht, d.h. Firma Missfelder-Marschall GbR schuldet die im Vertrag beschriebene Tätigkeit. Ein bestimmter Erfolg ist abweichend von diesem Grundsatz nur dann geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.
3.
Beanstandungen jeder Art, die sich auf die Ausführung der Dienstleistung oder sonstige Unregelmäßigkeiten beziehen, sind unverzüglich – nach Feststellung – schriftlich der Firma Missfelder-Marschall GbR zwecks Abhilfe mitzuteilen. Bei nicht rechtzeitiger Mitteilung können Rechte aus solchen Beanstandungen nicht geltend gemacht werden.
§ 6 Haftung
1.
Die Firma Missfelder-Marschall GbR haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Käufer Schadenersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ihrer Vertretung oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Ferner haftet Firma Missfelder-Marschall GbR für schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten nach den gesetzlichen Bestimmungen. Wesentliche Vertragspflichten sind dabei solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Soweit Firma Missfelder-Marschall GbR kein Vorsatz oder keine grobe Fahrlässigkeit angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den typischerweise bei der Durchführung von Dienstleistungen im Bereich der Schädlingsbekämpfung entstehenden Schaden beschränkt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist damit nicht verbunden.
2.
Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenfalls unberührt.
3.
Darüberhinausgehende Schadenersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Dies gilt auch, soweit der Kunde anstelle des Anspruchs auf Ersatz des Schadens statt der Leistung Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangt.
4.
Für die Haftung wegen groben Verschuldens sowie für Schadenersatzansprüche, die auf die Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit beruhen, gelten die gesetzlichen Verjährungsvorschriften.
§ 7 Vertragsstörung auf Grund schwerwiegender Ereignisse
Schwerwiegende Ereignisse, wie insbesondere höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, Unruhen und kriegerische oder terroristische Auseinandersetzungen, die unvorhersehbare Folgen für die Leistungsdurchführung nach sich ziehen, befreien die jeweils betroffene Vertragspartei für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von ihren Leistungspflichten, selbst wenn sie sich in Verzug befinden sollten. Eine automatische Vertragsauflösung ist damit nicht verbunden. Jede Vertragspartei ist verpflichtet, die jeweils andere bei Vorliegen eines solchen Ereignisses unverzüglich zu benachrichtigen. Die Vertragsparteien werden ihre Verpflichtungen den veränderten Verhältnissen nach Treu und Glauben anpassen. Soweit das schwerwiegende Ereignis dazu führt, dass eine Vertragspartei ihre Pflichten für mehr als 6 Monate nicht erfüllen kann, ist jede Vertragspartei berechtigt, das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung schriftlich zu kündigen.
§ 8 Datenspeicherung
Der Kunde ist damit einverstanden, dass die Firma Missfelder-Marschall GbR personenbezogene Daten des Kunden speichert, bearbeitet und, soweit dies zur Erfüllung und Abwicklung der Geschäftsbeziehungen bzw. für interne Auswertungen üblich und/oder erforderlich ist, Dritten übermitteln, soweit dies für die Vertragsdurchführung gesetzlich zulässig ist. Die Daten werden zudem zur Pflege der Kundenbeziehung verwendet, sofern der Kunde dem nicht gemäß § 21 DS-GVO widerspricht. Soweit erforderlich und gesetzlich zulässig, werden Vertragsdaten zum Zwecke der Prüfung der Bonität des Kunden an Dritte, insbesondere an Kreditauskunfteien übermitteln, deren Ergebnisse auch anderen Dritten zur Verfügung gestellte werden können..
§ 9 Rechtswahl und Gerichtsstandklausel
1.
Für alle Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien nach Maßgabe von § 1 Abs. 1 gilt ausschließlich das Rechts der Bundesrepublik Deutschland.
2.
Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, gilt der Sitz der Firma Missfelder-Marschall GbR als örtlich zuständiger Gerichtsstand vereinbart. Die Firma Missfelder-Marschall GbR ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Geschäftssitz zu verklagen. Absatz 1 gilt auch für jeden anderen Kunden, der ohne Verbraucher mit Wohnsitz in der europäischen Union zu sein, keinen allgemeinen Gerichtsstand der Bundesrepublik Deutschland hat, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder dessen Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
3.
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Erfüllungsort der Geschäftssitz der Firma Missfelder-Marschall GbR.
4.
Soweit einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden sollten, bleibt die Wirksamkeit der AGB im Übrigen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine solche wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem gewollten Sinn und Zweck am nächsten kommt.