Betroffene Gebiete/Personen


In den letzten Jahren hat sich der Eichenprozessionsspinner massenhaften vermehrt. In Wäldern, in privaten Gärten, aber vor allem in öffentlich zugänglichen Gebieten hat die gesundheitliche Gefahr durch die Raupen des Eichenprozessionsspinners zugenommen.

Beispiele betroffener Gebiete:

  • Parkanlagen, Friedhöfe, Waldgebiete
  • Öffentliche Grünanlagen, Sportanlagen
  • Kinderspielplätze, Kindergärten, Schulen
  • Freibäder, Naherholungsgebiete
  • Parkplätze, Rastplätze, Straßenränder
  • Bürgersteige in Ortschaften
  • Private Gärten

Der jeweilige Eigentümer der Fläche ist für die Durchführung des Gesundheitsschutzes verantwortlich. Entweder für öffentliche Flächen die Städte und Gemeinden. Aktuell ist meist eine langfristige Sperrung dieser Gebiete die Folge, wodurch sie von der Bevölkerung nicht mehr genutzt werden können.

Im Rahmen des Gesundheitsschutzes werden Maßnahmen zur Bekämpfung der Eichenprozessionsspinner immer dann notwendig, wenn Menschen durch giftige Raupenhaare gefährdet sind und eine längerfristige Sperrung der betroffenen Areale nicht möglich ist.
In Waldgebieten ist dies seltener der Fall als in Bereichen öffentlicher Flächen, in denen eine wesentlich höhere Fluktuation von Passanten, Anwohnern, Spaziergängern und anderen Gruppen stattfindet. 

Für öffentliche Bereiche, die von vielen Menschen genutzt oder besucht werden, sollten regelmäßige Präventionsmaßnahmen getroffen werden. So kann die Gefahr minimiert werden, dass Mitmenschen mit den Brennhaaren des Eichenprozessionsspinners in Berührung kommen.

Die Kommunen sind für den Befall auf öffentlichem Grund zuständig und haben entsprechende Vorbeugemaßnahmen zu treffen.

Auch Privatgrundstücke werden von Eichenprozessionsspinnern befallen! Privatpersonen mit Garten, Wald oder auch alleinstehenden Bäumen auf ihrem Grundstück müssen sich der Gefahr bewusst werden. Grundstückseigentümer sind auf dem Privatgrundstück für die Bekämpfung der Eichenprozessionsspinner zuständig. 

Bei Entdeckung von Gespinstnestern oder Raupen in der Prozessionen, sollte unbedingt Abstand gehalten und jeglicher Kontakt vermieden werden.

Eine eigenmächtige Bekämpfung ist unbedingt zu unterlassen, da von den Brennhaaren der Raupen eine große Gefahr ausgeht. Eine unsachgemäße Entfernung, z.B. durch  das Abflammen der Gespinstnester oder der Raupen ist extrem gefährlich. Die gesundheitsschädlichen Brennhaare werden verteilt und führen zu Kontaminierung des Geländes.

Wenden Sie sich an einen Schädlingsbekämpfer, der unter Verwendung von professioneller Ausrüstung sowie Geräten die Raupen sowie die Gespinstnester entfernt.

Damit es soweit gar nicht erst kommt, empfiehlt sich zukünftig eine präventive Bekämpfung.



 
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